[Amtlicher Beitrag] Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer bzgl. der Grundsteuerreform

Wichtig für alle Grundstückseigentümer – Grundsteuerreform:

Der Freistaat Bayern hat mit Beschluss vom 23.11.2021 eines neuen Landesgrundsteuergesetzes der Erfordernis zur Umsetzung der Grundsteuerreform genüge getan.

Aufgrund der geänderten Bemessungsgrundlagen, haben alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung bis zum 31. Oktober 2022 verpflichtend abzugeben.

Die Grundsteuer nach neuen Richtlinien wird erstmalig ab 01. Januar 2025 erhoben.

Weitere Details finden Sie unter folgendem Link: https://grundsteuer.bayern.de/

Für Fragen und Anliegen steht Ihnen die Stadtverwaltung – Kämmerei gleichermaßen zur Verfügung.

 

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