[Amtlicher Beitrag] Spielplatzsatzung

Der Gemeinderat Sontheim hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 von Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Gebrauch gemacht und im Rahmen einer Ortsgestaltungsatzung die Errichtung von Spielplätzen bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen vorgeschrieben.
In der neuen Spielplatzsatzung, welche zum 01.10.2025 in Kraft tritt ist auch die Möglichkeit einer entsprechenden Ablöse geregelt.

Sie finden die gemeindliche Spielplatzsatzung auf der Homepage der Gemeinde Sontheim im Bereich „Rathaus – Ortsrecht“.

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