[Amtlicher Beitrag] Meldepflicht von Geschossflächenmehrungen

Bauliche Maßnahmen, die zur Erhöhung der beitragspflichtigen Geschossfläche in oder an Gebäuden führen, sind unabhängig von einer evtl. Baugenehmigungspflicht bei der Gemeinde zu melden. Dies gilt insbesondere bei Nutzungsänderungen, Errichtung von Wintergärten, Dachgeschossausbauten und dem Umbau eines Nebengebäudes. Die Fertigstellung von bezugsfertigen
Bauvorhaben ist der Gemeinde ebenso zu melden.

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