[Amtlicher Beitrag] Grabsteinkontrollen auf dem gemeindlichen Friedhof

Derzeit findet die jährlich wiederkehrende Prüfung der Standsicherheit der Grabsteine auf dem Friedhof statt. Die Gemeinde als Friedhofsträger ist zu dieser Überprüfung im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet. Ergeben sich bei der Überprüfung Bedenken an der Standsicherheit, werden die jeweiligen Nutzungsberechtigten schriftlich informiert und zur Beseitigung der Gefahrensituation aufgefordert. Wir bitten die Nutzungsberechtigten auch im eigenen Interesse die sichere Befestigung der Grabsteine laufend zu beobachten.

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