[Amtlicher Beitrag] Bürgerversammlung der Stadt Pappenheim und den Ortsteilen

Hiermit ergeht an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pappenheim sowie der Ortsteile die Einladung zu den oben aufgeführten Bürgerversammlungen nach Art. 18 der Bayer. Gemeindeordnung.

Tagesordnung:

1. Allgemeinbericht des Ersten Bürgermeisters

2. Anträge, Wünsche und Anregungen

Gemäß Art. 18 der Gemeindeordnung können grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten. Ausnahmen kann die Versammlung beschließen.

Zum Punkt „Anträge und Anregungen“ können bis eine Woche vor der jeweiligen Bürgerversammlung bei der Stadtverwaltung Pappenheim schriftlich Anträge und Anregungen eingereicht werden, die dann in der Versammlung behandelt werden.

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