[Amtlicher Beitrag] Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Ende Januar wird wieder die Abwasserabgabe für Kleineinleiter berechnet. Abgabefrei bleibt die Kleineinleitung von Schmutzwasser aus Haushalten, wenn entweder das Abwasser in einer Kleinkläranlage behandelt wird und diese regelmäßig gewartet wird oder der Schlamm einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird. Wir bitten alle Kleineinleiter bis spätestens 19.01.2026 der Gemeinde entsprechende Nachweise vorzulegen, da ansonsten die Abgabe erhoben werden muss.

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