[Amtlicher Beitrag] Landesweite Behördennummer 115 klärt Bürgerfragen

Die Behördennummer 115 ist die zentrale Rufnummer bei Fragen zu Leistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Sie funktioniert ähnlich wie die Notrufnummern 110 und 112 – das heißt, es ist keine Vorwahl nötig. Wer sich zum Beispiel unsicher ist, ob das Landratsamt oder seine eigene Gemeinde für ein Anliegen zuständig ist, wählt die 115. Auskunft erteilt das in Frankfurt sitzende Team immer montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Der Service ist seit 1. Mai auch in Bayern verfügbar.

Gehörlose und hörbehinderte Menschen können das 115-Gebärdentelefon nutzen. Dieses ist unter www.gebaerdentelefon.de/115 mit allen gängigen Smartphones oder Computern mit Kamera nutzbar. Die Servicezeiten des Gebärdentelefons sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

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