[Amtlicher Beitrag] Stadt versendet Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Gemeinde berechtigt, die Grundsteuer nach den Sätzen des Vorjahres zu erheben. Der Stadtrat beschloss jedoch in der Sitzung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2026, den Hebesatz der Grundsteuer B von 365 auf 335 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026 zu senken.
Schon bei der vom Gesetzgeber vorgegebenen Reform der Grundsteuer hatte der Stadtrat seinen Willen bekundet, die Anpassung für die Bürgerinnen und Bürger aufkommensneutral zu gestalten. Genau diesem Ziel dient die Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B. Dessen neue Höhe orientiert sich an den Einnahmen im Haushaltsjahr 2024, als die Reform noch nicht in Kraft war. Die Senkung des Hebesatzes greift ab dem Haushaltsjahr 2026, also sofort. Der Hebesteuersatz für die Grundsteuer A liegt weiterhin unverändert bei 350 Prozent.
Da eine Änderung im Vergleich zum Vorjahr eintritt, muss die Stadt für das Kalenderjahr 2026 Grundsteuerbescheide versenden. Diese werden voraussichtlich diese Woche zugestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger ist wichtig zu wissen, dass sich für sie kein Handlungsbedarf ergibt. Die zu viel entrichtete Grundsteuer B wird mit den kommenden Fälligkeiten verrechnet.




