[Amtlicher Beitrag] Rasenmähen am Sonntag?

Es ist Frühling! Im Garten gibt es jetzt besonders viel zu tun!

Gleichzeitig wünschen sich viele, ihr Zuhause im Garten oder auf der Terrasse auch einmal in Ruhe genießen zu können.

Damit beides möglich ist – Arbeiten und Erholen – gelten in unserer Gemeinde
feste Zeiten, in denen lärmende Haus- und Gartenarbeiten erlaubt sind:

  • montags bis freitags 8:00 – 12:00 Uhr sowie 14.00 – 19:00 Uhr
  • samstags 8:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 18:00 Uhr
  • Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ist Ruhe – keine lärmintensiven Arbeiten erlaubt. Vor gesetzlichen Feiertagen gilt die Samstags-Regelung!

Zu den ruhestörenden Arbeiten gehören zum Beispiel Rasenmäher mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, Laubbläser, Hämmern, Bohren, Sägen, Hacken und dergleichen.
Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Arbeiten!

Weitere Infos lesen Sie direkt in der Lärmschutzverordnung
Auf gute und friedliche Nachbarschaft!       

 

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