[Amtlicher Beitrag] Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen

Ändert sich nach dem Stichtag 01.01.2022 etwas an Ihrem Grundbesitz, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden dazu nicht gesondert aufgefordert. Die Änderungen eines Kalenderjahres müssen grundsätzlich bis zum 31.03. des Folgejahres abgegeben werden.

Weitere Infos hierzu finden Sie auf unserer Homepage www.sontheim.de.

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