[Amtlicher Beitrag] Stadt erlässt Allgemeinverfügung für Faschingszug

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn hat für den bevorstehenden Faschingszug und das Faschingstreiben am Stadtplatz am Sonntag, 15. Februar eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Anordnung gilt ab 10 Uhr und ist bis 7 Uhr des Folgetags in Kraft. Sie regelt, welche Gegenstände und Verhaltensweisen im Veranstaltungsbereich unzulässig sind. Wer sich nicht daran hält, kann der Veranstaltung verwiesen werden. Die Anordnung gilt auf dem gesamten Stadtplatz einschließlich der Straßen Am Stadtwall, Friedhofstraße, Innstraße, Katharinenplatz und der Staatsstraße 2550. Die Allgemeinverfügung kann auf der Startseite der städtischen Website www.muehldorf.de heruntergeladen werden. Außerdem hängt sie an der städtischen Amtstafel aus. Mit rechtlicher Begründung kann sie während der Öffnungszeiten in der Weißgerberstraße 2, Zimmer 209, eingesehen werden.

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