Vorsicht auf den Straßen: Mehr Wildunfälle im Herbst

München. Rund 280.000 Wildunfälle in Deutschland zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich. Mit Beginn des Herbstes steigt das Risiko für einen Wildunfall um 10 Prozent*. Die Versicherungskammer warnt Autofahrerinnen und Autofahrer vor erhöhter Gefahr und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten.

Wildunfällen vorbeugen
Vor allem in den frühen Morgenstunden und in der Abenddämmerung sind Wildtiere wie Rehe und Wildschweine besonders aktiv. Sie queren häufig unerwartet die Fahrbahn, vor allem auf Landstraßen. Paul Martens, Hauptabteilungsleiter Kraftfahrtversicherung im Konzern Versicherungskammer, rät: „Autofahrer sollten das Tempo anpassen, stets bremsbereit sein und die Hinweisschilder ernst nehmen. Bei 80 statt 100 km/h ist der Bremsweg um 25 Meter kürzer. Das kann Leben retten.“

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall
Nach einem Zusammenstoß mit Wild sind drei Dinge besonders wichtig: Unfallstelle sichern, Polizei verständigen und das Wild nicht anfassen. „Damit der Versicherungsschutz greift, muss der Wildunfall der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet werden. Hier erhalten Sie eine Wildbescheinigung. Anschließend melden Sie das Unfallereignis direkt der eigenen Versicherung“, ergänzt Martens. Als Wildunfall gilt offiziell der Zusammenprall mit sogenanntem Haarwild. Darunter fallen Tiere wie Hirsche, Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen, Dachse, Luchse, Gämse, Murmeltiere und Fischotter. Nicht zum Haarwild gehören Wildtiere wie Vögel, Kriechtiere und Igel.

Wie steht es um den Versicherungsschutz?

  • Schäden an Ihrem Fahrzeug sind nach Zusammenstößen mit dem genannten Haarwild im Rahmen der Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Regulierung erfolgt ohne Rückstufung.
  • Schäden durch Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen oder Rinder sind häufig nicht abgedeckt. Bei der Versicherungskammer ist auch der Zusammenstoß mit diesen Tieren mitversichert.
  • Ein Wildunfall auf dem Arbeitsweg kann ein Wegeunfall sein. Wird dieser bei der Polizei und / oder dem Jagdpächter gemeldet, kommt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsschäden auf.
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Author: Michael Lehner

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