[Amtlicher Beitrag] Befüllung von privaten Poolanlagen

Die Befüllung von Pools muss in der Gemeinde Sontheim über die Hausinstallation erfolgen. Eine Befüllung durch die Freiwillige Feuerwehr ist nicht möglich. Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht ebenfalls nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, welches in den Schmutzwasserkanal einzuleiten ist. Durch eine Befüllung mit Trinkwasser über die Hausinstallation wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und über die Wasser-/Kanalabrechnung jährlich abgerechnet.

[shariff]
Bayern News
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.